Anfang der Webseite Direkt zum Inhalt springen
Start Hauptinhalt der Webseite

News

Freiwillige Zahlungen an "Streamer" sollen der Umsatzsteuer unterliegen.

Viele Unternehmer und Künstler streamen verschiedene Inhalte über Videoplattformen im Internet. Diese "Streamer" finanzieren sich dabei sowohl über Werbepartnerschaften aber auch über freiwillige Zahlungen sog. "Donations" der Zuschauer.

Da für die Zuschauer keine Verpflichtung zur Zahlung besteht, wird gelegentlich die Auffassung vertreten, dass diese Zahlungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, da es am Zusammenhang zwischen Leistung ung Gegenleistung fehle.

In einem vor dem Finanzgericht Düsseldorf entschieden Fall erkannte das Gericht indes, dass es eine klare Verbindung zwischen den Leistungen des "Streamers" und den Zahlungen der Zuschauer gibt, und der Vorgang der Umsatzsteuer unterliegt. 

Aus dem Urteil ergeben sich eine Vielzahl von Folgefragen, welche von der konkreten Ausgestaltung der Streaming-Angebote abhängen.

Das Urteil können Sie hier nachlesen:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2022/1_K_2812_19_U_Urteil_20220304.html