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Unternehmensvorsorge

Was passiert wenn der Geschäftsinhaber ausfällt? Viele Mittelständler verdrängen diese immens wichtige Frage leider allzu oft. Neben den praktischen Verwerfungen die der Ausfall des Inhabers mit sich bringt, ergeben sich, insbesondere im Todesfall eine Vielzahl von steuerlichen Folgen. Diese sind nicht, wie man oft denken könnte, auf den Bereich der Erbschaftsteuer beschränkt. Unbedachte Regelungen für den „Ernstfall“ können zu erheblichen Ertragssteuerbelastungen des Unternehmens oder der Erben führen.

Ich begleite Sie daher auch bei der Analyse und Gestaltung erb- und vermögensrechtlicher Lösungen im Hinblick auf deren steuerliche Auswirkung.