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Vereine / Stiftungen / öffentliche Hand

Auch wenn es nicht so sein sollte, die Besteuerung von Non-Profit Einrichtungen wie Stiftungen, Vereinen, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, zählt mittlerweile zu den kompliziertesten Rechtsmaterien im deutschen Steuerrecht.

Dies insbesondere deshalb, weil derartige Einrichtungen oft auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, welche zwar nicht ertragreich sind, aber potentiell im Wettbewerb zu Gewinnorientierten Unternehmen stehen. Die Vorschriften des Wettbewerbsrechtes der europäischen Union haben den nationalen Gesetzgeber daher dazu gebracht, eine Vielzahl von Sonderregelungen für den Non-Profit Bereich zu erlassen.

Da der Verstoß gegen selbige oft erst im Nachgang aufgedeckt wird, sehen sich die Verantwortlichen mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Ich unterstütze daher auch Non-Profit Organisationen beim Aufbau einer Steueroptimierten Struktur und dem Vermeiden böser Überraschungen.